Förderungen

Fördermittel gibt es neben den Kommunen auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bekannt auch durch die Abwicklung der Abwrackprämie für PKW.

Die Fördergelder der KfW für Energiesparmaßnahmen in Neu- und Altbauten wurden zum 01. April 2009 neu geordnet. Alle energetisch relevanten Förderungen werden nun in den beiden Programmen „Energieeffizient Bauen“ bzw. „Energieeffizient Sanieren“ zusammengefasst.

Beide Programme laufen unter dem neuen Begriff „KfW-Effizienzhaus“. Im Vorgriff auf die bevorstehenden Änderungen der EnEV ist der jeweilige Mindeststandard, das KfW-Effizienzhaus 100. Dabei werden die Forderungen der aktuellen EnEV zu 100 % erfüllt.

Fördergelder für den Neubau gibt es für das „KfW-Effizienzhaus 55“ oder besser. Bei diesen Häusern beträgt der Jahres-Primärenergiebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust höchstens 55 Prozent der nach EnEV zulässigen Höchstwerte. Die Zinsen beginnen für das KfW-Effizienzhaus ab 0,75 % eff.

Bei energetischen Sanierungen für Gebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, gibt es für das Erreichen der Standards „KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009)“  Tilgungszuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen. Es gelten jeweils anrechenbare Obergrenzen der maximal förderfähigen Kosten.

Diese betragen in der Kreditvariante maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit einem Tilgungszuschuss (seit 07.01.2015) von 7,5 % bis 22,5 % bzw. maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen. Die Zinsen beginnen hier ab 0,75 % eff. für das Effizienzhaus und auch für Einzelmaßnahmen.

In der Zuschussvariante liegt der Zuschuss je nach erreichtem Niveau zwischen 10,0 % und 25,0 %.

Neuer ist der sogen. Ergänzungskredit für thermische Solaranlagen bis 40 m², Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Die Zinsen liegen hier bei 1,15 % eff.

Der Zuschuss für Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieberater wurde zum 01.01.2012 auf maximal 4.000 € verdoppelt.

Für Photovoltaikanlagen gibt es das Programm "Erneuerbare Energien" mit Zinssätzen ab 3,09 % eff.

Die Fördersätze für Solaranlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung betragen 90 €/m². Abgerechnet wird nach angefangenen m² Kollektorfläche. Pelletkessel mit einer Leistung bis zu 100 kW werden mit 36 €/kW gefördert, minimal jedoch 2.000 €. Mit den Vorhaben darf nun vor Antragstellung begonnen werden. Bei besonders gut gedämmten Gebäuden verdoppelt sich der Zuschuss.

Für Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung gibt es zur bisherigen Förderung der Kollektorfläche einen Zuschuss von 500 €  wenn gleichzeitig ein Brennwertkessel erstmals installiert wird.

Die 2010 gestoppte Förderung von Mini-KWK-Anlagen wird zum 01.04.2012 wieder aufgenommen.

Beachten Sie auch, dass es z. B. von einem Wechsel von Öl zu Gas oder Fernwärme häufig von den Anbietern eine Wechselprämie gibt. Diese deckt dann etwa die Kosten des Ausbaues des alten Öltankes oder teilweise die Anschlusskosten.

Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen auch die Startseiten der BINE und der Energieförderung von unserer Linkliste zu verwenden. Nach Auswahl der der für Sie in Frage kommenden Maßnahmen können Sie von dort aus direkt zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelangen um die tagesaktuellen Konditionen zu erfahren. Die Förderprogramme der Gemeinden im südöstlichen Landkreis und Münchens finden Sie auf unserer Unterseite hier.

Viele Kommunen belohnen Ihre Investitionen in Energie sparende Maßnahmen mit der Gewährung von teilweise großzügigen Zuschüssen. Einen Überblick über die gemeindlichen Förderprogramme von Ottobrunn und den Nachbargemeinden im südöstlichen Landkreis sowie in der Landeshauptstadt München finden Sie hier. Bisher wurden aufgenommen: Ottobrunn, Neubiberg, Hohenbrunn, Haar, Putzbrunn, Taufkirchen, Oberhaching, Unterhaching, Vaterstetten und München.